Home

 Aufgaben

 Klagen

 Gebühren

 Formulare

 Links



Aufgaben 

Der Friedensrichter ist die erste Anlaufstelle in den meisten zivilrechtlichen Auseinandersetzungen und versucht, zwischen den Parteien zu vermitteln und zu schlichten. Zusammen mit den Beteiligten wird versucht, eine für beide Seiten befriedigende Lösung zu finden.
Nebst Forderungsklagen behandelt er als erste Instanz auch Scheidungsklagen (nur streitige Verfahren), nachbarschaftliche Streitigkeiten, Ehrverletzungsklagen und arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen, sofern am Bezirksgericht kein Arbeitsgericht gebildet wurde (nur Zürich und Winterthur habe eigene Arbeitsgerichte, in allen anderen Bezirken ist der Friedensrichter zuständig)..
Als Richter fällt er bei Streitsummen bis zu 500 Franken den endgültigen Entscheid. 

Zu den folgenden Aufgaben sind hier detaillierte Informationen erhältlich: