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Der Friedensrichter ist die erste
Anlaufstelle in den meisten zivilrechtlichen Auseinandersetzungen
und versucht, zwischen den Parteien zu vermitteln und zu schlichten.
Zusammen mit den Beteiligten wird versucht, eine für beide Seiten
befriedigende Lösung zu finden.
Nebst Forderungsklagen behandelt
er als erste Instanz auch Scheidungsklagen (nur streitige Verfahren), nachbarschaftliche
Streitigkeiten, Ehrverletzungsklagen und arbeitsrechtliche
Auseinandersetzungen, sofern am Bezirksgericht kein Arbeitsgericht gebildet wurde (nur Zürich und Winterthur habe eigene Arbeitsgerichte, in allen anderen Bezirken ist der Friedensrichter zuständig)..
Als Richter fällt er bei Streitsummen bis zu 500 Franken den endgültigen
Entscheid.
Zu den folgenden Aufgaben sind hier detaillierte
Informationen erhältlich:
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